Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Versicherungsmakler André Weiß GmbH
Vorster Straße 23-25
47906 Kempen

Vertreten durch:

Herr André Weiß

Kontakt:

Telefon: +49 2152 89 43 920
Telefax: +49 2152 89 43 922
E-Mail: info@weiss-versicherungsmakler.de

 

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Krefeld
Registernummer: HRB 15375

 

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Erlaubnis nach § 34c GewO – Aufsichtsbehörde

Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

Erlaubnis nach § 34d GewO – Aufsichtsbehörde und Kammer

Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
Nordwall 39
47798 Krefeld

Registrierungs-Nr.: D-QTEL-SUQT0-14

Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
Staat, der die Berufsbezeichnung verliehen hat: Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen: § 34d GewO, §§ 59-68 VVG sowie VersVermV, abrufbar unter www.gesetze-im-internet.de

Erlaubnis nach § 34f GewO; Aufsichtsbehörde und Kammer

Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
Nordwall 39
47798 Krefeld

Registrierungs-Nr.: D-F-137-P8WF-50

Berufsbezeichnung: Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO

Die Eintragungen nach § 34d Abs. 1 GewO und § 34f Abs. 1 GewO können bei dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin, Telefon 0180-6-00-58-50 (Festnetzpreis 0,20 € / Anruf , Mobilfunkpreise maximal 0,60 € / Anruf) als auch im Internet unter http://www.vermittlerregister.info abgefragt werden.

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Vorvertragliche Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprzess (Art. 6 TVO)

Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem die vorvertraglichen Informationen des Anbieters verwendet werden. Trotz der Berücksaichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eintritt von Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite des Finanzproduktes auswirkt.

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